ORIENTIERUNG    

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LEHRVERFAHREN Nr. 19   15. Oktober 1985
«Rom» in unsere Rechtsnormen eingebunden? – Fragen an ein Abkommen (2): «Drei-Parteien-Vertrag» über die Theologische Fakultät Freiburg (Kantonsregierung/Dominikanerorden/Bischofskonferenz) samt Notentausch Eidgenossenschaft/Vatikan – Mehr Mitsprache der Bischöfe – Wie hilfreich für Berufungs- und Lehrbeanstandungsverfahren? Künftig ein klarer Instanzenweg? Kompromiß zwischen Interessengruppen aus verschiedenen Rechtssystemen – Zweierlei Lesarten: aus der Sicht der Institutionen und «zugunsten des Dozenten» – Was umfaßt das Recht auf «rechtliches Gehör»? – Mit der Gesamtkirche jetzt auch die Glaubenskongregation darauf verpflichtet? – Eine Sache von Treu und Glauben.
Ludwig Kaufmann

LEHRVERFAHREN Nr. 18   30. September 1985
Einspruch profanen Rechstbewußtseins – Fragen an ein Abkommen (1): Konfliktträchtiges Verhältnis von Lehramt und Theologie – Notwendigkeit formalrechtlicher Neuordnung der Lehrprüfungsverfahren – Innovatorische Wirkungen bürgerlichen Rechtsbewußtseins? – Das Votum der Schweizer Synode 72 – Rechtliches Gehör und Instanzenweg – Rekurs brasilianischer Rechtanwälte zugunsten von Leonardo Boff – Verletzte Menschnrechte und Verteidigungsrechte werden eingeklagt – Aus Gläubiger Mitverantwortung für die Kirche – Das neue Abkommen für die katholisch-theologische Fakultät Fribourg – Veranlaßt durch den «Fall Pfürtner», soll es neue solche «Fälle» verhindern.
Ludwig Kaufmann

LEHRVERFAHREN Nr. 5   15. März 1980
Zum Beispiel Schillebeeckx – Um den Rechtsschutz des Theologen: Glaubenskongregation erweist sich im faktischen Verhalten als nicht unbelehrbar, weist aber rechtsgrundsätzliche Kritiken als «Mißverständnisse» zurück – 1. Strafprozeß und Lehrverfahren: Unterschiede und Parallelen – Der Ablauf des Verfahrens und seine Folgen – Der Betroffene erfährt sich als Angeklagter und Bestrafter – 2. Vorenthaltene Rechte des «Prüflings»: Weder Akteneinsicht noch Rechtsbeistand noch Rekurs – Geheimhaltung auf zwei Ebenen – 3. Selbstkontrolle der Theologen: Ihre gegenseitige Kritik in den Fachgremien – Warum reichte im Fall Schillebeeckx nicht einmal das Einverständnis der Internatiolnalen Theologenkommission aus?
Bas van Iersel, Nijmegen

LEHRVERFAHREN Nr. 4   29. Februar 1980
Wie fair war das Kolloquium mit Schillebeeckx? Beschwichtigende Presseerklärungen der Glaubenskongregation ließen an ein Gespräch auf Gegenseitigkeit denken – Wie erlebten es die Begleiter im Nebenraum? – Zur Unterscheidung von Msgr. Hamer: «Nicht akademisches, aber wissenschaftliches Gespräch» – Nur die eine Seite darf Fragen stellen – Erst recht keine Normdiskussion – Was aber hilft Lehrautorität bei historischen Fragen? – Eine Atmosphäre der Unsicherheit – Unerwartete Schikane bezüglich Fragenkatalog – Freundlichkeit ersetz nicht faire Spielregeln – Fragwürdige Rollenverteilung – Keine Einspruchsmöglichkeit wegen Befangenheit der Prüfer oder des Vorsitzenden – Noch vor einer Gesamtrevision der Lehrverfahren ließe sich am Kolloquium vieles verbessern.
Bas van Iersel, Nijmegen

LEHRVERFAHREN Nr. 4   28. Februar 1975
Modellhafter Abschluß im Fall Küng: Sonderfall oder Präzedenzfall? Kardinal Döpfner: Modell für die Zukunft setzt hohes Maß an Mitwirkung des Autors voraus – Küng: Geheimverfahren war bei mir nicht durchführbar – Ein Anfang von Kontrolle durch die Öffentlichkeit? – Bischof Hänggi: Forderungen der Synode 72 warten noch auf Beantwortung.
Ludwig Kaufmann

LEHRVERFAHREN Nr. 1   15. Januar 1975
Ordensgeneräle als Briefträger? Erlebnisse eines Ordenstheologen – Kein Plädoyer für Kohlhase, aber ernstgemeinter Hinweis auf heute fällige Reformen – Zensuren ohne Begründung – Zum Beispiel: Nie zurückgenommenes Schreibverbot über die Konzelebration – Warum Sonderbehandlung für Professoren, die einem Orden angehören? – Wo die Glaubensbehörde sich die Beweise spart, muß die Exekutive der Ordensobern herhalten.
Karl Rahner, München

LEHRVERFAHREN Nr. 22   30. November 1974
Schützen die Orden ihre Theologen? Konfliktbewältigung, eine Aufgabe der Ordensreform – Konflikte um Theologen sind heute besonders virulent – Warum sind Ordensleute oft die ersten Opfer? Von Congar und de Lubac zu Pfürtner und Schupp – Die Obern unter kirchenbehördlichem Druck – Durch öffentlich-argumentative Modelle zur Reform der kirchlichen Geheimverfahren.


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