ORIENTIERUNG    

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KIRCHE Nr. 7   15. April 1997
Glaubensbekenntnis und Exkommunikation: Zweites Vatikanisches Konzil und die Anerkennung der nichtkatholischen Kirchen – Eingebunden in den größern Kontext der Christen – Ökumenische Relevanz der Exkommunikation von Tissa Balasuriya – Glaubensbekenntnisse in der Tradition – Zur Überholtheit einer Exkommunikation.
Ladislaus Orsy, Washington

THEOLOGIE Nr. 4   28. Februar 1993
Bekehrung der Kirchen – Voraussetzung der Einheit: Die ökumenische Arbeitsgruppe Groupe des Dombes – Vom Dialog über Lehrunterschied zur Forderung nach einer Behkehrung der einzelnen Kirchen – Wer gehört zur Kirche? – Identität durch Abgrenzung oder durch Kommunikation – Notwendige Schritte zur Bekehrung – Die Würde, die durch die Taufe verliehen wird – Zweites Vatikanisches Konzil kritisierte eine Klerikerkirche – Gleichheit von Männer und Frauen – Die Rolle des Bischofskollegiums – Das Petrusamt als Dienst an der Einheit – Das Recht aller Gläubigen auf die Eucharistie.
Ladislaus Orsy, Washington, D. C.

KIRCHENRECHT Nr. 13/14   15. Juli 1983
Rechtsgeltung durch Rezeption: Der neue Kodex – In der Spannung zwischen Gesetz und Leben – Spiegelung vielfältiger Traditionen – Dialektisches Spiel zwischen Gesetzgeber und den vom Gesetz Betroffenen – Rechtsreform von 1917: Vereinheitlichter Kodex wurde zur weitgehend einzigen Rechtsquelle – Kodex 1983 bleibt im vorgegebenen Rahmen – In Einzelbestimmungen Schwanken zwischen Bewahrung und zögernder Erneuerung – Muß vom Vatikanum II her (nicht umgekehrt!) ausgelegt werden – Rezeption setzt Freiheit und Einsicht der Gemeinden voraus.
Ladislas Örsy, Washington/USA

KIRCHENRECHT Nr. 19   15. Oktober 1981
Praktischer Vorschlag zur Einführung einer unzulänglichen Revision: Gegen die fatalistische Erwartung der Promulgation des revidierten kirchlichen Gesetzbuches – Niemandem ist recht wohl dabei – 36 Bischöfe werden mitentscheiden – Ist der Imperativ für ein rasches Ende der «Gesetzlosigkeit» begründet? – Probleme mit dem Inhalt und mit dem «Grundgesetz» – Der Vorschlag: Kein Codex, dafür Gesetzeswerke nach Teilbereichen – Flexibilität bei ausreichender Stabilität – Kein «Grundgesetz», aber ein paar Grundregeln.
Ladislaus Orsy, z.Z. Washington/USA


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